Die jährliche Steuererklärung ist für viele Selbstständige und Unternehmen ein Albtraum: lange Formulare, komplexe Regelungen und die Angst, Fehler zu machen, die teure Nachzahlungen oder Bußgelder nach sich ziehen. Doch wer sich frühzeitig mit den Pflichten auseinandersetzt, kann nicht nur Zeit und Nerven sparen, sondern auch steuerliche Optimierungspotenziale nutzen. Besonders im Fokus steht dabei die deklaratorische Steuererklärung – ein Konzept, das seit Jahren in der Diskussion steht, aber erst langsam in der Praxis Fuß fährt. Was steckt hinter diesem Begriff? Und warum könnte er für Unternehmen eine echte Erleichterung werden?
Was ist eine deklaratorische Steuererklärung?
Der Begriff stammt aus dem Steuerrecht und beschreibt eine Art „Anerkennungsverfahren“, bei dem das Finanzamt nicht mehr aktiv prüft, ob eine bestimmte steuerliche Position zutrifft. Stattdessen wird die Erklärung einfach als Grundlage für die Festsetzung der Steuerlast akzeptiert – ähnlich wie bei einer Schätzung, die im Nachhinein bestätigt wird. Das Prinzip basiert auf dem Grundsatz der „Steuererklärung als Steuerfestsetzung“ (Art. 104a AO), der in der EU verankert ist. In Deutschland wurde die Idee zwar bereits 2019 in einem Gesetzesentwurf diskutiert, blieb aber zunächst auf der Strecke. Erst durch die aktuellen Reformdebatten um die Digitalisierung der Verwaltung könnte sie nun realer werden.
Die Idee hinter diesem Modell ist klar: Statt ständiger Prüfungen und Korrekturwünschen des Finanzamts soll die Steuererklärung als verbindliche Festlegung gelten. Das würde nicht nur die Bearbeitungszeiten verkürzen, sondern auch die Fehlerquote senken – denn wer seine Position selbst dokumentiert, ist weniger anfällig für Missverständnisse. Für Unternehmen mit komplexen Strukturen, wie Holdinggesellschaften oder international tätigen Konzernen, wäre das ein Game-Changer. Doch bisher fehlen klare Regelungen, und die Praxis zeigt: Viele Steuerberater und Unternehmen bleiben skeptisch.
Warum ist die deklaratorische Erklärung für Unternehmen relevant?
Für klassische Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer ist die Steuererklärung oft ein lästiger Pflichtkurs. Doch wer mehr als ein paar Zehntausend Euro Umsatz pro Jahr macht, hat mit steuerlichen Herausforderungen zu kämpfen – sei es durch Verlustvorträge, Abschreibungen oder internationale Doppelbesteuerung. Hier könnte die deklaratorische Erklärung einen entscheidenden Unterschied machen. Beispielsweise bei der Abschreibung von Betriebsvermögen: Statt monatelanger Diskussionen mit dem Finanzamt, ob ein Asset tatsächlich betriebsnotwendig ist, würde die Erklärung einfach als Grundlage dienen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, weil Korrekturwünsche des Amtes oft mit Nachzahlungen oder Strafen einhergehen.
Ein weiteres Feld ist die Steueroptimierung bei Beteiligungen. Viele Unternehmen halten an Aktien oder Anleihen, die steuerlich nicht optimal behandelt werden. Eine deklaratorische Erklärung könnte hier Klarheit schaffen, ohne dass das Finanzamt jedes Jahr neu prüfen muss. Besonders in der Praxis von Familienunternehmen oder Start-ups, die noch in der Gründungsphase stecken, wäre das ein großer Vorteil. Allerdings gibt es auch Risiken: Wenn das Finanzamt später doch noch Zweifel an der Erklärung hat, könnte es die Festsetzung anfechten – und dann wäre die ganze Erleichterung wieder weg.
Wie könnte die Umsetzung aussehen?
Bisher gibt es keine konkreten Pläne, wie die deklaratorische Erklärung in die Praxis umgesetzt werden könnte. Ein realistischer Ansatz wäre, sie zunächst als „Erklärung mit Festsetzungswirkung“ zu etablieren – also eine Variante, bei der das Finanzamt die Erklärung zunächst akzeptiert, aber in einem späteren Schritt nochmal prüft. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ganz so radikal wie die ursprüngliche Idee. Für Unternehmen wäre es wichtig, sich frühzeitig mit ihren Steuerberatern abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Erklärung den Anforderungen entspricht. Denn wer sich auf eine solche Erklärung einlässt, muss bereit sein, auch die Konsequenzen zu tragen, falls das Finanzamt später doch noch Korrekturen fordert.
Ein konkreter Fall, der die Diskussion befeuert, ist der von „Finanzamt Berlin“, das in einigen Fällen bereits experimentell mit einer vereinfachten Erklärung gearbeitet hat. Allerdings bleibt es bei Einzelfällen. Um die deklaratorische Erklärung wirklich zu etablieren, bräuchte es klare gesetzliche Regelungen, eine digitale Infrastruktur, die die Erklärung direkt mit dem Steuerbescheid verknüpft, und eine klare Kommunikation zwischen Steuerberatern, Unternehmen und Finanzamt. Bis dahin bleibt sie ein theoretisches Konzept – aber eines, das immer mehr Anhänger gewinnt.
- Laut einer Studie des Bundesverbandes der Steuerberater (BDS) machen 60 % der Unternehmen in Deutschland mindestens einmal pro Jahr Korrekturwünsche des Finanzamts – oft mit Nachzahlungen von über 50.000 Euro pro Fall.
- Die EU-Kommission hat 2022 einen Vorschlag unterbreitet, die Steuererklärung als „automatische Festsetzung“ zu etablieren – allerdings ohne konkrete Umsetzung bis Ende 2024.
- Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern kostet eine fehlerhafte Steuererklärung im Schnitt 12.000 Euro an Nachzahlungen und Bearbeitungsgebühren.
- In den Niederlanden und in den Niederlanden sind bereits einige Steuerberater mit einer „deklaratorischen Erklärung“ experimentiert – allerdings mit begrenzter Akzeptanz.
- Die meisten Steuerberater sehen die deklaratorische Erklärung als „Revolution“, die aber erst dann greifen wird, wenn das Finanzamt die Prüfungslast reduziert.
Die deklaratorische Steuererklärung ist kein Wundermittel, aber sie könnte ein wichtiger Schritt sein, um die Bürokratie in der Steuerverwaltung zu reduzieren. Für Unternehmen, die mit komplexen Strukturen und hohen Umsätzen kämpfen, wäre sie eine willkommene Entlastung. Doch ob sie wirklich umgesetzt wird, hängt davon ab, wie sehr Politik und Verwaltung bereit sind, sich von den alten Prüfungsmodellen zu lösen. hier nachlesen, wie andere Länder bereits vorgehen und welche Erfahrungen sie gemacht haben.
